Fassung 2026-08-30 · gültig ab 2026-08-30

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-08-30.

Vor der Verwendung juristisch prüfen lassen. Dieser Text ist aus dem
tatsächlichen Verhalten des Produkts geschrieben und inhaltlich belastbar,
aber er ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Insbesondere die
Haftungsregelung in § 9 gehört vor der ersten Verwendung geprüft — sie ist
der wirtschaftlich entscheidende Teil dieses Vertrages.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Rubel Trading Company GmbH, Gebrüder-Meyer-Straße 6, 32758 Detmold, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 10005, vertreten durch den Geschäftsführer Jerome Rubel — nachfolgend Anbieter — und dem Kunden über die Nutzung des telefonischen Assistenzdienstes „Telofy".

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform zugestimmt hat.


§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt einen Dienst bereit, der eingehende Anrufe entgegennimmt, das Anliegen erfasst, Auskünfte aus den vom Kunden hinterlegten Angaben erteilt und Termine vereinbart. Die Ergebnisse werden dem Kunden im Kundenportal und über die von ihm gewählten Kanäle bereitgestellt.

(2) Die Sprachverarbeitung erfolgt durch ein KI-System. Am Gesprächsbeginn wird darauf hingewiesen. Der Hinweis ist Bestandteil der Begrüßung und kann nicht abgeschaltet werden.

(3) Keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Dienst erteilt keine Diagnosen, nimmt keine Dringlichkeitsbewertung vor und trifft keine fachliche Einschätzung. Er gibt ausschließlich wieder, was der Kunde hinterlegt hat.

(4) Kein Ersatz für den Notruf. Der Dienst ist nicht für Notfälle bestimmt. Erkennt er Hinweise auf eine Notlage, weist er auf den Notruf hin und beendet die Bearbeitung des Anliegens. Der Kunde stellt sicher, dass seine Erreichbarkeit für Notfälle unabhängig vom Dienst gewährleistet ist.

(5) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs werden mit angemessener Frist angekündigt.


§ 3 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter erbringt den Dienst mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel, gemessen an der Erreichbarkeit der Anrufannahme.

(2) Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat — insbesondere Ausfälle vorgelagerter Telefonie- und Netzbetreiber.

(3) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.


§ 4 Rufnummern

(1) Soweit der Anbieter für den Kunden Rufnummern bereitstellt, richtet sich deren Zuteilung nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur und den Bedingungen des jeweiligen Netzbetreibers. Für die Zuteilung deutscher Ortsnetznummern ist ein Nachweis über eine Anschrift im Vorwahlgebiet erforderlich.

(2) Bei Vertragsende kann der Kunde die Portierung einer für ihn bereitgestellten Rufnummer verlangen, sofern der aufnehmende Anbieter sie übernimmt und keine Forderungen offen sind. Der Anbieter unterstützt die Portierung; er schuldet deren Erfolg nicht, soweit dieser vom aufnehmenden Anbieter abhängt.

(3) Verlangt der Kunde die Portierung nicht binnen 30 Tagen nach Vertragsende, kann der Anbieter die Rufnummer freigeben. Eine freigegebene Rufnummer ist nicht wiederherstellbar.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Anrufer. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter. Es gilt der gesondert geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.

(2) Der Kunde informiert seine Anrufer nach Art. 13 DSGVO über die Einbindung des Anbieters. Der Anbieter stellt hierfür einen Textbaustein bereit; dessen Verwendung entbindet den Kunden nicht von der Prüfung im Einzelfall.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht.

(4) Der Kunde verantwortet die Richtigkeit und Aktualität der von ihm hinterlegten Angaben — Öffnungszeiten, Leistungen, Preise, Terminarten, Antworten auf häufige Fragen. Der Dienst gibt diese Angaben wieder; er prüft sie nicht.

(5) Der Kunde benennt eine erreichbare Stelle für Rückfragen und für die Bearbeitung der im Portal ausgewiesenen offenen Punkte.


§ 6 Aufzeichnung und Transkription

(1) Es wird kein Ton dauerhaft gespeichert. Die Sprache wird im laufenden Gespräch verarbeitet; eine Tonaufzeichnung entsteht bauartbedingt nicht.

(2) Es entsteht ein Wortprotokoll des Gesprächs. Ob und wie lange dieses vollständig gespeichert wird, entscheidet der Kunde in den Einstellungen; der Vorgabewert ist „nicht speichern".

(3) Soweit für die Verarbeitung des Wortprotokolls eine Einwilligung der anrufenden Person erforderlich ist, sorgt der Kunde dafür.


§ 7 Regulierte Branchen und Berufsgeheimnis

(1) Setzt der Kunde den Dienst als Berufsgeheimnisträger ein — insbesondere als Angehöriger eines Heilberufs, als Rechtsanwalt oder als Steuerberater —, prüft er die berufsrechtliche Zulässigkeit der Einschaltung eines externen Dienstleisters in eigener Verantwortung.

(2) Der Anbieter verpflichtet die mit den Daten befassten Personen ausdrücklich zur Verschwiegenheit. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus zeitlich unbegrenzt fort.


§ 8 Entgelte

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Entgelte. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Das gebuchte Kontingent bemisst sich in Gesprächsminuten je Abrechnungszeitraum. Maßgeblich ist die Verbindungsdauer je Anruf; angefangene Minuten werden als volle Minuten gerechnet. Ein- und ausgehende Anrufe werden gleich behandelt; ein Rückruf des digitalen Mitarbeiters verbraucht dieselben Minuten wie ein eingehender Anruf.

(3) Nicht in Anrechnung gebracht werden Anrufe, bei denen kein Gespräch zustande gekommen ist — insbesondere ein erfolgloser Wählversuch, ein lediglich klingelndes Endgerät und ein technisch gescheiterter Verbindungsaufbau.

(4) Über das gebuchte Kontingent hinausgehende Minuten werden nach den ausgewiesenen Sätzen abgerechnet. Nicht verbrauchte Minuten verfallen mit dem Ende des Abrechnungszeitraums und werden nicht übertragen.

(5) Die Abrechnung erfolgt monatlich. Bleibt eine Zahlung aus, kann der Anbieter den Dienst nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist aussetzen.


§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Höchstbetrag. Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den Dienst gezahlt hat. Bestand der Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch keine zwölf Monate, tritt an die Stelle dieses Betrages das Zwölffache des zuletzt geschuldeten Monatsentgelts. Der Höchstbetrag gilt für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Ausnahme von der Haftungsbegrenzung. Die Begrenzungen nach den Absätzen 2 bis 4 gelten nicht für Schäden aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nach § 7 Absatz 2 und § 4 des Auftragsverarbeitungsvertrages. Unberührt bleiben ferner Ansprüche, die anrufenden Personen unmittelbar nach Art. 82 DSGVO zustehen.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass

  • vom Kunden hinterlegte Angaben unrichtig oder veraltet sind,
  • der Kunde die im Portal ausgewiesenen offenen Punkte nicht bearbeitet,
  • der Kunde seine Anrufer nicht nach Art. 13 DSGVO informiert hat, oder
  • ein vorgelagerter Telefonie- oder Netzbetreiber ausfällt.

(7) Grenzen des Dienstes. Der Dienst beruht auf einem KI-System. Er kann ein Anliegen missverstehen oder unvollständig erfassen. Der Anbieter weist erkannte Auffälligkeiten im Portal als offene Punkte aus; die Durchsicht obliegt dem Kunden.


§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit richtet sich nach der bei Vertragsschluss gewählten Zahlweise. Das Entgelt wird in beiden Fällen monatlich abgerechnet; unterschiedlich ist allein die Bindungsdauer.

(2) Monatliche Zahlweise: Die Laufzeit beträgt einen Monat. Sie verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.

(3) Jährliche Zahlweise: Die Laufzeit beträgt zwölf Monate zum vergünstigten Monatsentgelt. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Auch hier wird monatlich abgerechnet; eine Vorauszahlung des gesamten Jahresentgelts findet nicht statt.

(4) Der Anbieter weist den Kunden spätestens einen Monat vor Beginn der Kündigungsfrist in Textform auf das bevorstehende Laufzeitende und die Frist hin.

(5) Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich; er beginnt eine neue Laufzeit. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere im Fall des § 6 Absatz 4 des Auftragsverarbeitungsvertrages vor.

(7) Kündigungen bedürfen der Textform.


§ 11 Datenschutz

Es gelten die Datenschutzerklärung des Anbieters und der gesondert geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Widersprüchen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag diesen Bedingungen vor.


§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Widerspricht der Kunde, kann jede Seite zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Detmold, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.